Klagerecht braucht Klagegrund
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) verspricht den Tierschützern, sich für ein Verbandsklagerecht einzusetzen. Grundsätzlich besser wird unser Verhalten gegenüber Tieren damit nicht, denn was Vernunft bedeutet, ist bisher vor allem eine Frage des Geldes.
Wenn irgendwo in Deutschland eine neue Mastanlage für Hühner oder Schweine entstehen soll, dann zeigt sich schnell, wie ungleich die Kräfte im Kampf um Tierrechte verteilt sind. Erlässt, aus Sicht des künftigen Betreibers der Anlage, die zuständige Aufsichtsbehörde zu hohe Auflagen, darf der Unternehmer dagegen klagen. Hält eine Tierschutzorganisation die Vorgaben dagegen für zu niedrig oder meint, die Mastanlage verstoße gegen geltende Gesetze, dann ist der Verband bisher auf das Wohlwollen der Staatsanwaltschaft angewiesen, ob diese eine Klage annimmt. Die Zulassung ähnelt dann aber eher einem Glücksspiel, beklagen Tierschützer immer wieder. Was Umweltverbänden seit 2002 im Naturschutzrecht zusteht, wird Vereinen wie Peta, dem Tierschutzbund, Ariwa oder Animal Equality bisher auf Bundesebene verwehrt.
Damit könnte demnächst Schluss sein, freut sich der bayerische Landesverband »Animal 2000«. Laut des Dachverbands »Menschen f...
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