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Wenn Häuser auf der Abriss-Liste stehen

Unser Haus soll in einem Jahr abgerissen werden. Welche Rechte haben Mieter in solchen Fällen? Wer entschädigt sie für von ihnen finanzierte Einbauten? Müssen sie nun eine angebotene Wohnung mit höherer Miete akzeptieren? Sabine P., Gera Der geplante ersatzlose Abriss eines Wohnhauses stellt keinen Kündigungsgrund dar. Es gibt auch keinen Kündigungsgrund »Abriss« im Gesetz, doch im Mietrecht der B...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/93041.wenn-haeuser-auf-der-abriss-liste-stehen.html

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