Kontrollen gegen Ausbeutung
Worüber das EU-Parlament entschieden hat
Die Durchsetzungsrichtlinie, über die das EU-Parlament abgestimmt hat, ist eine Erweiterung der EU-Entsenderichtlinie von 1996. Grundsätzlich beinhaltet diese bindenden Vorschriften über Arbeitszeiten, Urlaub, Entlohnung sowie die Bedingungen für das Ausleihen von Arbeitnehmern.
Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte bereits 2009 einen Entwurf angekündigt, nachdem sich in vielen europäischen Ländern die Berichte über Ausbeutung von entsandten ArbeiterInnen gehäuft hatten - vor allem auf Baustellen, in Schlachthöfen und in der Logistik. 2012 legte die Kommission einen Entwurf vor, der diese Missstände effektiver kontrollieren und die Rechte der entsandten ArbeiterInnen auf die Mindestbedingungen im jeweiligen Gastland wie Mindestlohn oder Urlaub besser durchsetzen soll.
Gewerkschaften kritisierten an diesem Entwurf von Beginn an, dass dieser keinen verbesserten Schutz gewährleiste, sondern die bisherigen Maßnahmen der Gastländer zur Bekämpfung von Lohnbetrug und zur Durchsetzung der Mindestbedingungen bei der Entsendung sogar noch einschränke.
Nachdem sich Parlament und Kommission nicht einigen konnten, wurde 2013 im sogenannten Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament ein Kompromiss ausgearbeitet, dem zunächst der EU-Beschäftigungsausschuss im Februar dieses Jahres mit großer Mehrheit zugestimmt hatte.
In der neuen Richtlinie soll nun mit einer Generalunternehmerklausel ausgeschlossen werden, dass Unternehmer die Verantwortung für ausbeuterische Verhältnisse an Subunternehmer abschieben können. Allerdings gilt diese verbindlich nur für das Baugewerbe.
Die Anmeldung von Entsendungen soll nach dem Kompromiss »zu« statt »vor« Beginn der Dienstleistung erfolgen. Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass Unternehmer dieses Schlupfloch nutzen und bei Kontrollen behaupten, die Arbeitnehmer wären den ersten Tag da.
Weitere Kontrolllücken könnten entstehen, weil wichtige Unterlagen für den Zoll nicht mehr in Deutschland, sondern nur noch am Sitz der Firmen im Ausland vorliegen und nur in Ausnahmen übersetzt werden müssen.
Verbessert werden sollen die Informationen für Arbeitnehmer, die sich zukünftig auf nationalen Informationsseiten im Internet über ihre Rechte informieren können. Die neue Richtlinie verlangt von den Mitgliedsstaaten zudem, gegen Briefkastenfirmen vorzugehen. Die Kontrollen bleiben in der Hand der Mitgliedstaaten. Die vorgeschlagene Kontrollliste dafür bleibt offen.
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