Schönheitsfehler beim Wohngeld
Kurt Stenger über fehlende Maßnahmen gegen Energiearmut
Es ist eine ganz einfache Rechnung: Nach den jüngsten Strompreissteigerungen muss ein Single-Haushalt mit durchschnittlichem Verbrauch pro Monat 39,42 Euro für Elektrizität ausgeben - im Hartz-IV-Regelsatz sind aber nur 32,69 Euro für Strom sowie das Instandhalten der Wohnung vorgesehen. Haushalten, die zumindest die notwendigsten Renovierungsarbeiten erledigen wollen, fehlen im Jahr 90 bis 28...
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