Beamten steht volle Beihilfe zu
Bundesverwaltungsgericht kippte Kürzungen von Erstattungen im Basistarif
Um Kosten zu sparen, senkten der Bund und das Land Berlin Unterstützungsleistungen für erkrankte Beamte. Das verstößt gegen das Grundgesetz, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Nehmen Beamte ärztliche Leistungen in Anspruch, erstattet der Staat ihnen zwischen 50 und 80 Prozent der entstehenden Kosten, was als Beihilfe Teil einer der Grundsätze der Beamtenversorgung ist. Für den restlichen Anteil der Krankheitskosten, der damit zwischen 20 und 50 Prozent liegen kann, können Beamte bei privaten Krankenversicherungen einen Vertrag abschließen, der in der Regel einen Ergänzungstarif zur Beihilfe enthält. Alternativ können Beamte, wenn sie nicht privat versichert sein wollen, auch freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden. In diesem Fall müssen sie allerdings auch den Anteil der monatlichen Beiträge zahlen, den bei Angestellten sonst die Arbeitgeber entrichten. Ihr Dienstherr beteiligt sich dann überhaupt nicht an den Krankheitskosten.
Nachdem nun in der privaten Krankenversicherung mit dem Jahresbeginn 2009 für Versicherte ein Basistarif eingeführt worden ist, entdeckten der Bu...
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