»Hier gilt die StVO« - oder doch nicht?
Regeln auf Parkplätzen und in Parkhäusern
Vorfahrtsregeln, Fahrtrichtung und Geschwindigkeit - wie sich Autofahrer im Straßenverkehr zu verhalten haben, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschrieben. Doch gelten diese Regeln auch auf Parkplätzen oder im Parkhaus?
Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung erläutert, worauf Autofahrer auf dem Parkplatz vor dem Supermarkt oder im Parkhaus vom Einkaufszentrum achten müssen.
Die Straßenverkehrsordnung gilt grundsätzlich überall dort, wo öffentlicher Verkehr stattfindet, also auf Straßen aller Art, aber auch auf öffentlich genutzten Parkplätzen oder in Parkhäusern. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Hinweisschild »Hier gilt die StVO« aufgestellt ist oder fehlt!
Rechtsprechung macht Unterschiede zwischen Straßen und Parkflächen
Dennoch hat sich in der Rechtsprechung der vergangenen Jahre ein Unterschied zwischen dem Verkehr auf Straßen und dem auf öffentlich zugänglichen Parkflächen herauskristallisiert.
Die Besonderheit liegt darin, dass die Gerichte Parkplätze nicht wie normale Straßen behandeln und auf diesen Verkehrsflächen daher andere Grundsätze gelten. So dient ein Parkplatz in erster Linie dem ruhenden Verkehr.
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