Kein Kindergeld für arbeitende Kinder
Eltern bekommen für berufstätige Kinder kein Kindergeld mehr. Auch dann nicht, wenn Sohn oder Tochter neben dem Job zusätzlich studiert.
So urteilte am 3. April 2014 das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 K 2131/12). Damit scheiterte die Klage einer Frau, die für ihren arbeitenden und studierenden Sohn weiter Kindergeld bekommen wollte. Das habe die Kindergeldkasse zu Recht abgelehnt, entschied das Finanzgericht unter Berufung auf eine seit 1. Januar 2012 geltende gesetzliche Neuregelung.
Der Sohn der Klägerin hatte 2008 die Ausbildung zum Bauzeichner beendet, war übernommen worden und hatte nach einem...
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