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Doch keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für Küchenhilfe
Kündigungsstreit wegen unberechtigter Mitnahme von Rotkohl
Einer Küchenhilfe, die Rotkohl aus der Kantine entwendete, kann nicht fristlos gekündigt werden. Selbst dann nicht, wenn der Arbeitgeber sie regelmäßig schriftlich auf das Verbot der Mitnahme an Speisen hinweist.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/931437.doch-keine-arbeitsrechtlichen-konsequenzen-fuer-kuechenhilfe.html
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