Wer die Kasse belügt, riskiert die Kündigung

BGH-Urteil zum Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung

Wer beim Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung wichtige Fragen zur Gesundheit wissentlich falsch beantwortet, riskiert die Kündigung durch die Versicherung.

Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil vom 12. März 2014 (Az. IV ZR 306/13). Da hilft es auch nicht, wenn es der Makler war, der den Gesundheitsfragebogen falsch und unvollständig ausgefüllt hat, wie der Versicherungsnehmer im vorliegenden Fall zu Protokoll gab. Der BGH hob in seinem Urteil ausdrücklich hervor, dass das arglistige Verhalten des Maklers dem Versicherungsnehmer anzurechnen sei.

Der Versicherer hatte dem Versicherungsnehmer ...


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