Kinderpornografie: Neue Vorwürfe gegen Edathy

Laut Medienberichten liegen Darstellungen jenseits des Grenzbereichs / SPD-Politiker: Erneut »gezielte Indiskretion der Ermittlungsbehörden«

Berlin. Bislang galt im Fall des SPD-Politikers Sebastian Edathy: Die Fotos nackter Jungen, die er sich besorgt haben soll, würden im Grenzbereich zur Kinderpornografie liegen. Doch offenbar hat sich der ehemalige SPD-Abgeordnete auch strafbares Material besorgt - das berichten jedenfalls mehrere Medien. Über die im Grenzbereich zur Kinderpornografie liegenden Filme und Fotos hinaus, die er aus Kanada bezogen haben soll, seien von Edathy über den Bundestagsserver auch kinderpornografische Bilder aufgerufen worden, berichteten NDR und »Süddeutsche Zeitung« am Freitag. Sie beriefen sich dabei auf den Abschlussbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen zu dem Fall. Bei den Darstellungen handele es sich nicht um die bereits bekannten Bestellungen bei dem kanadischen Anbieter »Azovfilms«, die als strafrechtlich irrelevant gelten, berichten die Medien vorab.

Nach Darstellung des Landeskriminalamts sollen die Computer-Verbindungsda...


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