Vertrieben

Mustafa Dschemilew darf fünf Jahre nicht zurück auf die Krim

  • Klaus Joachim Herrmann
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Wieder einmal forderte der inzwischen 70-jährige Mustafa Dschemilew die Obrigkeit heraus. Der Rauswurf aus der Krim mit einem Einreiseverbot bis 2019 hinderte ihn am Wochenende nicht am Treffen mit Landsleuten. Die kamen zu Tausenden an den Kontrollpunkt zur Ukraine Armjansk, ließen sich auch von Warnschüssen nicht stoppen.

Dschemilew wurde der Provokation bezichtigt, und die nunmehr russische Macht der Krim bot ihre Staatsanwältin Natalja Poklonskaja auf, die krimtatarische Volksvertretung Medschlis mit Auflösung zu bedrohen. Sie las die Warnung vor »extremistischen Handlungen« in ihrem Büro den V...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.