Keiner hat das Testament gesehen

Als die Witwe A. im Jahr 2012 starb, beantragte ihr einziges Kind, Frau D., einen Erbschein: Ein Testament gebe es nicht, daher sei sie gemäß gesetzlicher Erbfolge Alleinerbin. Damit war die Enkelin der Verstorbenen, Tochter von Frau D., nicht einverstanden.

Ihre Großmutter habe wiederholt auf Familienfeiern gesagt, sie solle die Hälfte erben, behauptete die Enkelin. Das könnten Verwandte und Freunde bezeugen. Per Testament habe die Oma sie neben der Mutter als (Mit-)Erbin eingesetzt. In einem Kalender stehe die handschriftliche Notiz der Oma: »L. alles mitgenommen: Testament + Fami...


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