Müssen alle Studierenden Versicherungsbeiträge zahlen?

Jobben im Studium (Teil 1)

In einer dreiteiligen Serie »Jobben im Studium« stellt unser Autor Joachim Holstein, Berater für studentische Steuerfragen beim AStA der Universität Hamburg, zum Semesterstart die wichtigsten Regelungen vor, die berufstätige Studierende beachten müssen. Im heutigen Teil 1 geht es um die unterschiedlichen Formen der Beschäftigungsverhältnisse und um die Sozialabgabe, sprich Versicherungsbeiträge.

Nach wie vor müssen die meisten Studierenden nebenbei arbeiten, um ihren Lebensunterhalt und die Studienkosten zu finanzieren. Dabei stellt sich stets die Frage, wie solche Einnahmen zu versteuern sind, denn die oft zu hörenden Sprüche wie »Sie als Student zahlen doch keine Steuern« oder »Sie bekommen doch sowieso alles zurück« sind leider falsch. Denn für Studierende gilt dasselbe Einkommensteuergesetz wie für alle anderen. Allerdings können die Studienkosten von der Steuer abgesetzt werden, das heißt, sie können von den Einnahmen abgezogen werden.

Abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder freiberufliche Tätigkeit?

Die Einnahmen stammen üblicherweise entweder aus abhängigen Beschäftigungsverhältnissen - das sind sozialversicherungspflichtige Jobs und Minijobs - oder aus Tätigkeiten auf eigene Rechnung, also aus freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeiten.

Bei abhängigen Beschäftigungen kümmert sich der Arbeitg...


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