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Flüchtlinge müssen nicht für Polizisten zahlen
Bundesverwaltungsgericht fällt Grundsatzurteil
Flüchtlinge müssen oft zu Botschaften fahren, wenn für die Behörden unklar ist, aus welchem Land sie stammen. Die Kosten für mögliche Polizeibegleitungen können nicht in jedem Fall den Flüchtlingen aufgebürdet werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/932417.fluechtlinge-muessen-nicht-fuer-polizisten-zahlen.html
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