Wechselmodell nur bei Übereinstimmung der Eltern
Familienrecht: Kinderbetreuung
Unverzichtbare Voraussetzungen für ein Wechselmodell bei der Kinderbetreuung getrennt lebender Eltern sind der Kooperationswille der Eltern zur abwechselnden Betreuung und die Fähigkeit zur Kommunikation untereinander.
Darauf verwies das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 15. Januar 2013 (Az. 4 UF 1827/12), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilte.
Das Kind der getrennt lebenden Eltern lebt abwechselnd bei Vater und Mutter. Der Vater beantragte einen um einen Tag pro Woche ver...
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