Was Studenten steuerlich absetzen können

Jobben im Studium (Teil 2)

In einer dreiteiligen Serie »Jobben im Studium« stellt unser Autor Joachim Holstein, Berater für studentische Steuerfragen beim AStA der Universität Hamburg, zum Semesterstart die wichtigsten Regelungen vor, die berufstätige Studierende beachten müssen. Der heutige Teil 2 beschäftigt sich mit der Frage: Was können Studenten von der Steuer absetzen?

Neben den im Ratgeber vor einer Woche erwähnten Versicherungsbeiträgen können Studierende vor allem ihre Studienkosten und ihre Ausgaben für den Beruf von der Steuer absetzen.

Dabei ist zu beachten, dass die Studienkosten in manchen Fällen als berufliche Ausgaben (»Werbungskosten«, »Betriebsausgaben«) und in manchen Fällen als private Ausgaben (»Sonderausgaben«) gelten.

BFH-Urteil von 2013 zu den Grundsätzen der Ausgaben

Der Bundesfinanzhof (BFH) als höchstes deutsches Finanzgericht hat am 5. November 2013 mit seinem Urteil (Az. VIII R 22/12) einen langjährigen Streit mit dem Gesetzgeber um diese Unterscheidung beendet und folgenden Grundsatz anerkannt:

1. Jede unbezahlte erste Berufs- oder Hochschulausbildung nach dem Schulabschluss gilt als privat veranlasst, so dass ihre Kosten als Sonderausgaben gelten und nur in begrenztem Umfang bis 6000 Euro pro Jahr angerechnet werden. Darunter fällt vor allem das ...


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