Mehr Kooperation, bitte
Hochschulrektoren für mehr finanzielle Unterstützung durch den Bund
An den deutschen Hochschulen studieren zur Zeit mehr als 2,6 Millionen Menschen - soviel wie noch nie. Die dazugehörigen Studienplätze wollen finanziert sein, aber das geschieht nach Ansicht der HRK immer schlechter. Der Zusammenschluss der Universitätsrektoren spricht sich daher für die Aufhebung des Kooperationsverbots im Grundgesetz aus. Das Kooperationsverbot wurde im Zuge der Föderalismusreform 2006 ins Grundgesetz aufgenommen und überträgt die Finanzierung des Bildungswesens ausschließlich den Ländern. Einzige Ausnahme ist die Finanzierung von Bauprojekten und Forschungseinrichtungen. Die SPD hatte vor der Bundestagswahl 2012 eine Aufhebung des Kooperationsverbotes, das vielen Experten als größtes Hindernis bei der Bildungsfinanzierung gilt, für die Zeit nach der Wahl versprochen; die Union hatte zumindest für eine Abschaffung im Hochschulbereich in Aussicht gestellt. Trotz ihrer Zweidrittelmehrheit im Bundestag wurde von der Großen Koalition das Reformvorhaben bislang allerdings noch nicht umgesetzt.
»Wenn die Politik die notwendigen Entscheidungen weiter verschleppt, werden die Hochschulen ihre aktuellen Studienplatzkapazitäten nicht halten können«, warnte der HRK-Chef Horst Hippler. Die Hochschulen könnten gezwungen sein, ihr Angebot an Plätzen für Studienanfänger auf zwei Drittel des bisherigen Standes zu reduzieren. »Dies wird zwangsläufig zu weiteren und härteren Zulassungsbeschränkungen und längeren Wartezeiten führen«, so Hippler.
Eine Reintegration des Bundes in die Grundfinanzierung käme auch dem akademischen Mittelbau zugute, meinte der HRK-Präsident weiter. Dies könnte »für eine konsequente Personalentwicklung im akademischen Bereich sorgen«. Die Mitgliederversammlung der HRK hatte am Tag zuvor in Frankfurt am Main einen sogenannten Orientierungsrahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs beschlossen. Personalentwicklungskonzepte und Angebote für Zusatzqualifizierungen sollen die Akademiker auf Karrieren innerhalb und außerhalb des Wissenschaftssystems vorbereiten, heißt es in dem Beschluss. Den Hochschulen wird empfohlen, in diesem Orientierungsrahmen auch »Aussagen (…) zu unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnissen im Bereich des promovierten wissenschaftlichen Personals« zu treffen. Die Laufzeit der Arbeitsverträge sollte sich dabei an der der Projekte orientieren.
Der Hochschulexperte der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Andreas Keller, begrüßte den Beschluss der HRK. Dass die Hochschulen mehr Dauerstellen schaffen wollten, sei erfreulich. Derzeit seien neun von zehn wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern befristet beschäftigt, die meisten Fristverträge hätten eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Kritik übte Keller allerdings an den Vorschlägen der HRK für promovierte Wissenschaftler, den sogenannten Postdocs. Während das Wissenschaftszeitvertragsgesetz von einer sechsjährigen Postdoc-Phase ausgehe, möchte die HRK die Qualifizierungszeit für Promovierte auf bis zu neun Jahre verlängern. »Die wissenschaftliche Laufbahn würde dadurch noch unberechenbarer«, stellte Keller fest.
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