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Umstrittene Kinderheime bleiben zu
Berlin. Die umstrittenen Kinderheime der Haasenburg GmbH in Brandenburg müssen vorerst geschlossen bleiben. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, der am Freitag bekannt gegeben wurde. Das OVG wies eine Beschwerde der GmbH gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus zurück. Dieses Gericht hatte vorläufig gebilligt, dass die Betriebserlaubnis für die drei Heime im Dezember vergangenen Jahres vom Landesjugendamt widerrufen wurde.
Der OVG-Pressebeauftragte Ulrich Marenbach teilte mit, man habe eine Abwägung vorgenommen zwischen dem Interesse der Haasenburg GmbH, die Heime bis zu einer abschließenden Klärung der Vorwürfe weiter zu betreiben, und dem öffentlichen Interesse, die Heime wegen einer Gefährdung des Kindeswohls sofort zu schließen. Dabei habe das OVG festgestellt, dass aufgrund der bisherigen Erkenntnisse über die Zustände in den Heimen mehr dafür spricht, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet sei. Es habe sich ein Klima entwickelt, dass den Einsatz von Zwangsmaßnahmen gegen die Schützlinge begünstigt. Diese Einschätzung stützte sich auf Erkenntnisse der Kommission, die im Auftrag des Bildungsministeriums Misshandlungsvorwürfe untersuchte. Den von der GmbH erhobenen Vorwurf der Parteilichkeit der Kommission ließ das OVG nicht gelten. Ein Gutachten über die wissenschaftliche Güte des pädagogischen Konzepts in den Heimen überzeugte das Gericht nicht.
»Das Kindeswohl muss an erster Stelle stehen«, begrüßte die Landtagsabgeordnete Ina Muhß (SPD) den Entschluss. Der Kurs von Bildungsministerin Martina Münch (SPD) »war und ist richtig«, sagte sie. nd
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