Einigung auf Rente mit 63

Zeiten von ALG I werden berücksichtigt, Hartz IV allerdings nicht / Bundestag soll Gesetzpaket am Freitag beschließen

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Berlin. Nach wochenlangem Streit haben sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD auf einen Renten-Kompromiss geeinigt. Laut schriftlich festgehaltenen Ergebnissen sollen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne zeitliche Befristung anerkannt werden. Um eine vor allem von Unionspolitikern befürchtete »Welle von Frühverrentungen« zu verhindern, bei denen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit 61 Jahren in die Arbeitslosigkeit schicken, wird dem Kompromiss zufolge ein »rollierender Stichtag« eingeführt. Damit werden die letzten zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem Renteneintritt mit 63 nicht anerkannt. Die Anrechnung betrifft allerdings nur den Bezug von Arbeitslosengeld I; Zeiten, in denen Hartz-IV-Leistungen bezogen wurde, sind ausgenommen.

Der Vorsitzende der Unionsbundestagsfraktion, Volker Kauder (CDU), hatte zunächst verkündet, es würden nur bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit bei der Rente mit 63 anerkannt. Dieser Vorschlag kam von der Union. Die an Journalisten weitergereichte schriftlich vorliegende Einigung sieht dies aber nicht vor. Die Fraktionsvorsitzenden äußerten sich insgesamt zufrieden mit dem Kompromiss. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte, er sei zuversichtlich, dass das Rentenpaket am Freitag »in ziemlich großer Geschlossenheit« durch den Bundestag gebracht werde. Teile der Union hatten wegen ihrer Kritik an der Rente mit 63 damit gedroht, gegen das Paket von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu stimmen.

Dem Wirtschaftsflügel der Union kommt der Kompromiss Kauder zufolge durch die sogenannte Flexi-Rente entgegen. So soll im Gesetz jetzt auch ergänzt werden, dass Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze die Möglichkeit erhalten, weiterhin befristet beim bisherigen Arbeitgeber beschäftigt zu werden. Das geht bislang nicht. Gerda Hasselfeldt (CSU) hob hervor, dass auch Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung berücksichtigt werden sollen. Die letzten beiden Jahre vor dem Eintritt in die Rente zählen hier jedoch nicht. Zudem ist eine Voraussetzung, dass 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Dies betreffe vor allem Handwerker, die sich selbstständig gemacht hätten, hieß es.

Zum Rentenpaket, über das der Bundestag entscheidet, gehören außerdem die Zahlung einer Mütterrente auch für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder. Die Erwerbsminderungsrente soll aufgestockt und das Reha-Budget soll angehoben werden.

Pro Jahr kostet das Rentenpaket zwischen neun und elf Milliarden Euro; es wird aus der Rentenkasse bezahlt. Dem Vernehmen nach dürfte am Freitag auf Antrag der Opposition über die einzelnen Teile des Rentenpakets getrennt abgestimmt werden. Einen solchen Antrag kann die Koalitionsmehrheit nicht ablehnen, hieß es. Damit dürfte spannend werden, ob es aus der Union eine größere Zahl von Nein-Stimmen gibt. Agenturen/nd

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