Überprüft und entfernt
Niedersachsen will Betroffene des Radikalenerlasses rehabilitieren
Als erstes Bundesland will Niedersachsen die Folgen des so genannten Radikalenerlasses aufarbeiten. Er hatte von 1972 bis in die 1980er-Jahre vielen BRD-Bürgern das berufliche Aus gebracht.
Wer als Lokomotivführer einen Zug der Bundesbahn steuern wollte, musste ab Januar 1972 seine Verfassungstreue überprüfen lassen. Das Gleiche galt für Lehrer und Briefträger, Rathauspförtner und Richter, kurz: für alle, die sich um einen Posten im öffentlichen Dienst bewarben. Hintergrund solcher Gesinnungsschnüffelei war der Radikalenerlass. Auf den Weg gebracht hatten ihn Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder.
Nach offizieller Lesart sollten auf diese Weise sowohl Links- als auch Rechtsextremisten von Ämtern, Schulen und staatlichen Betrieben fern gehalten werden. Getroffen aber hat der Erlass vor allem Frauen und Männer, die in irgendeiner Weise dem linken Spektrum zugeordnet wurden. Wollte etwa ein Pädagogik-Absolvent an Volksschulen unterrichten, startete die Einstellungsbehörde beim Verfassungsschutz eine »Regelanfrage«. Förderte der Nachrichtendienst eine Notiz zutage, derzufolge der jun...
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