Melodie keine Billigung der NSU-Morde
LKA observierte offenbar Kurierdienste für Terroristen
München. Das Abspielen der Paulchen-Panther-Melodie bei einer Neonazi-Demonstration kurz nach der Verhaftung von Beate Zschäpe war keine Billigung der Mordtaten des »Nationalsozialistischen Untergrunds« (NSU). Das Oberlandesgericht München hat am Montag den Freispruch des Amtsgerichts für den Versammlungsleiter Norman Bordin bestätigt. Damit wurde die Entscheidung rechtskräftig. Mit der Erkennungsmelodie des Filmes »Der rosarote Panther« war ein Video unterlegt, in dem die Opfer der NSU-Opfer verhöhnt wurden. Die Staatsanwaltschaft sah in dem Abspielen des Liedes bei einer Demonstration am 21. Januar 2012 wegen der zeitlichen Nähe zur Festnahme Zschäpes eine Billigung der NSU-Mordtaten.
Wie jetzt bekannt wurde, waren die Sicherheitsbehörden dem NSU kurz nach dessen Abtauchen 1998 offenbar dicht auf der Spur. Ein Zeuge, der als Kurier für Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Zschäpe arbeitete, sagte im Münchner Prozess am Montag aus, das Thüringer Landeskriminalamt habe ihn bei der Übergabe eines Beutels für das Trio observiert und fotografiert. Darauf sei auch jener Mann zu sehen gewesen, dem er die Tasche übergab - offenbar ein anderer, noch unbekannter Kurier. Weiter gab der Zeuge an, nicht gewusst zu haben, wo sich das Trio zu dieser Zeit aufhielt. In früheren Vernehmungen bei der Polizei ist allerdings festgehalten, dass er sich mit den mutmaßlichen Terror-Helfern Ralf Wohlleben und André K. darüber unterhielt. dpa/nd
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