Urteil des EuGH mit Folgen für die Familienkasse

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2012 hinsichtlich des Kindergeldanspruches für Eltern aus Osteuropa hat zu einer Antragsflut geführt.

Kindergeldansprüche sind geltendes EU-Recht. Einen Anspruch auf Kindergeld haben alle EU-Bürger, die einen Wohnsitz in Deutschland haben, stellte der EuGH mit seiner Entscheidung von 2012 klar.

Wenn also jemand in Deutschland wohnt und hier uneingeschränkt steuerpflichtig ist, hat er auch ein Anrecht auf Elterngeld - selbst wenn die Kinder im Ausland leben. Das gilt auch für Leih- und Saisonarbeiter und kann für vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Das Kindergeld muss aber mit Kinderge...


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