Bekommen Kreditnehmer nun Geld zurück?

Zum Urteil des Bundesgerichtshofs über unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Ratenkrediten

Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge (nd berichtete).

Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 13. Mai 2014 in zwei Urteilen (Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13). Nach diesem Grundsatzurteil sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen. Betroffen sind Zehntausende Bankkunden, die beim Abschluss eines Kreditvertrags Bearbeitungsgebühren zwischen einem und vier Prozent bezahlen mussten.

Welche Kredite betrifft das?

Das Urteil betrifft im Prinzip alle privaten Ratenkredite, ganz gleich, ob fürs Auto oder für Möbel. Rechtlich betrachtet fallen auch Darlehen für Immobilien wie Häuser oder Wohnungen darunter. Die Laufzeit des Kredits ist nicht von Belang. Über Verträge zu Baudarlehen oder Unternehmerdarlehen hat das Gericht nicht entschieden

Auf welche Bearbeitungsgebühren bezieht sich der BGH?

Voraussetzung ist, dass Gebühren und ihre Höhe von der...


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