EU-Anwalt: Deutschland darf arbeitslosen Europäern Hartz IV verwehren
Entscheidung hat grundlegende Bedeutung
Deutschland hat nach Ansicht des EU-Generalanwalts Melchior Wathelet in bestimmten Fällen das Recht, arbeitslosen EU-Ausländern Hartz-IV-Leistungen zu verweigern. Die deutschen Rechtsvorschriften in diesem Bereich seien mit EU-Recht vereinbar, führte Wathelet in einem am Dienstag in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten aus. Die Bundesrepublik könne Personen von Sozialleistungen ausschließen, die einzig und allein mit dem Ziel kommen, eine Beschäftigung zu suchen oder Sozialhilfe zu beziehen«. (AZ: C-333/13)
Klägerin in dem Streit ist eine junge Rumänin, die mit ihrem Sohn seit mehreren Jahren in der Wohnung ihrer Schwester in Leipzig lebt und von dieser unterstützt wird. Sie hatte beim Jobcenter Le...
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