Regelung zur Finanzierung freier Schulen in Thüringen gekippt

Verfassungsrichter fordern bis März 2015 von Landtag und Landesregierung bis März 2015 ein neues Gesetz

Nach jahrelanger Kritik der freien Schulen in Thüringen haben nun auch die Verfassungsrichter eine Ungleichbehandlung gegenüber staatlichen Einrichtungen festgestellt.

Weimar. Die freien Schulen in Thüringen sind nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes derzeit unterfinanziert. Die Verfassungsrichter in Weimar kippten am Mittwoch die Regelung zur staatlichen Finanzierung freier Schulen und gaben damit einer Normenkontrollklage der Grünen-Landtagsfraktion Recht. Die Fraktion sah in den 2010 von der Landesregierung beschlossenen Kürzungen eine Benachteiligung der Träger gegenüber staatlichen Schulen. Wie die Richter nun urteilten, verstoßen mehrere Vorschriften zur staatlichen Finanzhilfe gegen die Thüringer Verfassung. (AZ: VerfGH 13/11)

Den Ersatzschulen sei es nicht möglich, dem entsprechenden Gesetz die Höhe der Zuschüsse mit hinreichender Bestimmtheit zu entnehmen. Laut Gericht muss bis 31. März 2015 eine verfassungskonforme Neuregelung geschaffen werden. In Thüringen gibt es derzeit 16...


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