Gesetz zum Schutz von Vorurteilen
Die Koalition erweitert das Adoptionsrecht für homosexuelle Lebenspartner und hält an ihrer Diskriminierung fest
Lesben und Schwule dürfen einzeln oder nacheinander Kinder adoptieren - aber nicht gemeinsam. Der Bundestag setzt ein Urteil des Verfassungsgerichts um, geht jedoch keinen Schritt weiter.
Der Titel liest sich wie eine stille Protestnote: »Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner« - man glaubt, noch den Widerwillen zu spüren, den vor allem Politiker von CDU und CSU bei der Gleichstellung von homosexuellen Paaren empfinden, zu der sie erneut höchstrichterlich gezwungen wurden. Freiwillig hätten sie Lesben und Schwulen die Möglichkeit jedenfalls nicht gewährt, für ein Kind, das ihr Partner adoptiert hat, nachträglich ebenfalls die rechtliche Elternschaft zu übernehmen. Das wird der Bundestag heute beschließen und damit eine Auflage des Bundesverfassungsgerichts erfüllen. Es hatte vor einem Jahr im Februar das bis dahin geltende Verbot von Sukzessivadoptionen mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Bis Juni 2014 musste ein neues Gesetz verabschiedet sein. Bislang durften gleichgeschlechtliche Paare mit Trauschein nur das leibliche Kind des Pa...
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