»Von Kündigung war nie die Rede«
Prozess um Rauswurf von rauchendem Mieter vorm Abschluss
Düsseldorf. Im Prozess um den rauchenden Mieter Friedhelm Adolfs (75) hat dieser bestritten, mehrfach mündlich abgemahnt worden zu sein. »Von Kündigung war nie die Rede«, sagte Adolfs am Donnerstag am Düsseldorfer Landgericht. Dem Rentner droht nach 40 Jahren die fristlose Räumung seiner Wohnung in Düsseldorf. Er soll seine Nachbarn mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt haben.
Der Immobilienmakler der Hauseigentümerin sagte im Zeugenstand das Gegenteil aus: Er habe Adolfs im Auftrag der Vermieterin im Jahr 2012 noch zwei Mal aufgesucht, ihn wegen des »Rauchgestanks« mündlich abgemahnt und dabei auch mit der Kündigung gedroht, sagte der 71-Jährige am Donnerstag aus. Hintergrund: Eine rechtlich gültige Abmahnung muss die Androhung der Kündigung beinhalten.
»Mach' keinen Ärger hier, die Eigentümerin will dir kündigen. Die anderen Mieter haben schon mit Auszug gedroht, wenn das nicht aufhört«, habe er dem Rentner gesagt. Als Adolfs ihn in seine Wohnung gelassen habe, hätten dort mindestens fünf volle Aschenbecher herumgestanden. »Es roch wie in einer Räucherkammer.« An der Wohnungstür habe »durchräucherte Kleidung« gehangen. So viele Aschenbecher habe er gar nicht, entgegnete Adolfs.
Er stehe mit der Eigentümerin, die noch weitere Häuser besitze, seit über 30 Jahren in geschäftlicher Verbindung und daraus habe sich eine Freundschaft entwickelt, räumte der Zeuge ein. Das Landgericht will am 26. Juni seine Entscheidung verkünden.
Das Amtsgericht hatte im vergangenen Sommer in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass der Rentner nach 40 Jahren ausziehen muss: Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn. Durch mangelndes Lüftungsverhalten sei es zu einer unzumutbaren Belästigung der Nachbarn gekommen.
Das Landgericht verhandelt den Fall in zweiter Instanz. Im Januar hatte es in einer vorläufigen Bewertung bekanntgegeben, dass es die Kündigung für unwirksam hält, weil die Vermieterin zwischen Abmahnung und Kündigung mehr als ein Jahr habe verstreichen lassen. Dies hatte die Vermieterin bestritten und den Makler als Zeugen präsentiert: Er habe den ehemaligen Hausmeister des Hauses in der Zwischenzeit noch mehrfach mündlich abgemahnt. dpa/nd
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