Vorsorge durch Vollmachten

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.
Der Justizminister, Rechtsanwälte und Notare raten zum zeitigen Hinterlegen von Patientenverfügungen.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung - jeder hat schon davon gehört, viele wissen nicht genau, was das sein soll. Justizminister Helmuth Markov (LINKE) empfahl am Donnerstag dringend, sich für den Fall der Fälle zu rüsten. »Vorsorgen ist besser als unvorbereitet in einer Situation zu sein, mit der der Mensch nicht gerechnet hat und die er nicht beherrscht«, sagte er. Gemeint sind Vollmachten und Betreuungsverfügungen, in denen Vertrauenspersonen dazu bestimmt werden, Dinge zu regeln, zu deren Regelung ein Mensch wegen eines Unfalls oder wegen seines Alters dann nicht mehr in der Lage ist.

Brandenburg habe »erheblichen Nachholebedarf« auf diesem Gebiet, es nehme praktisch den letzten Platz in der Bundesstatistik ein, erklärte Markov. Während im Saarland im vergangenen Jahr 88 Betreuungsverfügungen je 10 000 Einwohner abgeschlossen worden sind, seien es in Brandenburg gerade einmal 22,7 gewesen. Weil Tausende Verunglückte oder Altersschwache zuvor niemandem die Entscheidungsbefugnis übertrugen, müssen Gerichte dann im Falle der Hilflosigkeit Betreuer einsetzen. Das kostete allein im vergangenen Jahr über 36 Millionen Euro. Von der Verzögerung nötiger Entscheidungen ganz abgesehen.

»Wir appellieren aber nicht, um Geld zu sparen«, betonte der Justizminister. Vielmehr sei über eine solche Vollmacht jede Person in der Lage, ihren Willen auch dann durchzusetzen, wenn sie selbst diesen Willen nicht mehr artikulieren könne. Wer nach einem Unglück, einer Krankheit oder infolge des Alterungsprozesses auf andere angewiesen sei, »sollte die eigenen Wünsche bereits formuliert haben«.

Derzeit stehen in Brandenburg 48 613 Menschen in einem Betreuungsverhältnis. Das Justizministerium legte eine Broschüre neu auf, in der unter dem Titel »Vorsorgevollmacht - an alles gedacht« erklärt wird, was zu tun ist. Rechtsanwältin Kerstin Niethammer-Jürgens, die auf Familienrecht spezialisiert ist, machte am Donnerstag deutlich, dass dergleichen Verfügungen widerrufen werden können. Ein aus dem Kreis der Freunde, Verwandten oder Bekannten ernannter Betreuer müsse sich jederzeit an den Wünschen seines »Mündels« orientieren, auch wenn dieser Wunsch erkennbar im Widerspruch zur einmal getroffenen Vereinbarung stehe.

Für Verfügungen »ist es niemals zu früh, aber manchmal zu spät«, warnte der Vizepräsident der Notarkammer Peter Arntz. Er empfehle die Schriftform, weil vor allem Banken sich absichern müssen. »Banken verlangen die Unterschrift.« Sofern es um Grundbesitz gehe, sei die notarielle Form zwingend. Beim Notar eine Verfügung zu hinterlegen kostet zwischen 20 und 70 Euro, sofern der Notar sie selbst verfassen soll, wird es teuer. Eine Verfügung nütze nichts, »wenn sie in der Wohnung liegt und niemand weiß, wo«, mahnte Arntz.

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