Juristen wollen strenge Regeln für Schnüffler
Rechtsexperten kritisieren vor NSA-Ausschuss die Arbeit der Geheimdienste
Spionage und das Grundgesetz stehen in einem natürlichen Spannungsverhältnis zueinander. Halten sich die Schlapphüte doch selten an die strengen Vorgaben der deutschen Verfassung, etwa beim Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Das zeigte sich auch am Donnerstag vorm NSA-Untersuchungsausschuss. Das Bundestagsgremium hatte drei Verfassungsjuristen um Stellungnahmen zur Spionagepraxis der deutschen und US-amerikanischen Dienste gebeten. Insbesondere die Ausführungen des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, hatten es in sich: Der Staat müsse eine »Schutzkonzept« erstellen, um seine Bürger vor der Ausspähung durch ausländische Geheimdienste und Unternehmen zu bewahren, so Papier. Er verwies er auf die Entscheidung aus Karlsruhe zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung vom März 2010. Damals hatte das Gericht die massenhafte Speicherung von Kommunikationsdaten untersagt.
Das Verbot einer flächendecke...
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