Reförmchen statt Veränderung
Arbeitsrechtliche Kirchenprivilegien auf dem Prüfstand
Das Sonder-Arbeitsrecht für kirchliche Mitarbeiter steht zunehmend unter Beschuss. Die Kirchen machen Zugeständnisse an den Zeitgeist - auch um grundlegende Veränderungen zu verhindern.
In Stuttgart und in Osnabrück wurden in der letzten Zeit Stadtratsbeschlüsse gefasst, die sich kritisch mit den arbeitsrechtlichen Privilegien beider Amtskirchen respektive sozialer und medizinischer Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft auseinandersetzen. Zuständig fühlten sich die Ratsleute, weil kirchliche Einrichtungen auch von den Kommunen (mit)finanziert werden. Doch bei Diakonie und Caritas gilt arbeitsrechtlich der dezent weltfremde »Dritte Weg«, der Arbeitnehmer als Teil einer Gemeinschaft mit ihren Arbeitgebern im Dienste Gottes betrachtet und der weder das Recht auf Streik noch Betriebsräte kennt.
In Osnabrück stimmten die Ratsleute mehrheitlich einem Antrag »Gleiche Rechte für MitarbeiterInnen in kirchlichen Arbeitsverhältnissen« zu, der den Gesetzgeber auf Bundesebene zur Gleichstellung kirchlicher Arbeitnehmer auffordert. Zudem wurde die kommunale Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob bei künftigen Vergabeauft...
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