Massenhafte E-Mail-Ausspähung des BND vor Gericht

Berliner Anwalt reichte Klage bereits vor NSA-Skandal ein / Bundesverwaltungsgericht prüft, ob Filterung der elektronischen Post ins Ausland womöglich verfassungswidrig is

  • Jürgen Oeder
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Mittwoch in Leipzig, ob die massenhafte Ausspähung von E-Mails ins Ausland durch den Bundesnachrichtendienst (BND) womöglich verfassungswidrig ist. Laut Gericht filtert der deutsche Auslandsgeheimdienst E-Mails von oder nach Deutschland mit etwa 30.000 verschiedenen Suchbegriffen - angeblich, um Terrorismus, Waffenhandel oder organisierter Kriminalität auf die Spur zu kommen. Im Jahr 2010 seien so rund 37 Millionen E-Mails herausgefischt und näher untersucht worden. Geklagt hatte ein Anwalt, der befürchtet, dass seine Korrespondenz mit ausländischen Mandanten vom BND mitgelesen wird.

Die Klage, die der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting dazu einlegte, ist älter als der von Edward Snowden aufgedeckte NSA-Überwachungsskandal. Insoweit ist es Zufall, dass das Leipziger Gericht nun ausgerechnet in dieser Woche die sogenannte strategische Fernmeldeüberwachung (SFÜ) des BND auf den Prüf...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.