Bündnis gegen Mindestlohn-Ausnahmen

Gewerkschaften und Sozialverbände wollen »verheerendes gesellschaftspolitisches Signal« verhindern / Unternehmerlobby fordert hingegen weitergehende Beschränkungen

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Berlin. Wenige Wochen vor den entscheidenden Bundestagsberatungen zum gesetzlichen Mindestlohn hat ein breites Bündnis aus Gewerkschaften, Arbeitsloseninitiativen und Sozialverbänden gegen die geplanten Ausnahmen vom Mindestlohn mobil gemacht. Die im Gesetzentwurf der großen Koalition vorgesehenen 8,50 Euro pro Stunde seien »die unterste Schwelle« und dürften nicht unterschritten werden, heißt es in der gemeinsamen Erklärung des Bündnisses, die am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde. »Deshalb lehnen wir die geplanten Ausnahmen vom Mindestlohn für Jugendliche und Langzeitarbeitslose ab.«

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht vor, dass Langzeitarbeitslose sechs Monate lang vom Mindestlohn ausgeschlossen bleiben, ebenso Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Das Gesetz soll am 4. Juli vom Bundestag und anschließend vom Bundesrat beschlossen werden und Anfang 2015 in Kraft treten. Ausnahmen in einzelnen Branchen sollen aber bis Ende 2016 erlaubt bleiben. In dem Aufruf des Bündnisses hieß es nun, Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssten die geplanten Ausnahmen bei den anstehenden Beratungen streichen. Insbesondere Jugendliche und Langzeitarbeitslose unterlägen einem besonderen Schutzbedürfnis, da sie sich auf dem Arbeitsmarkt in einer verhältnismäßig schwachen Verhandlungsposition befänden. Sie schlechter zu stellen, sei »ein verheerendes gesellschaftspolitisches Signal«, so die Resolution.

»Gute Arbeit ist einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde wert, ohne jede Ausnahme«, erklärte der neue Chef des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Reiner Hoffmann. »Diesen Lohn haben sich Praktikanten, Arbeitslose und Jugendliche genauso verdient wie andere.« Auch bei den sozialen Berufen dürften keine Unterschiede gemacht werden, erklärte die Arbeiterwohlfahrt. »Wir stehen für lückenlose Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt.« Eine ausreichende Existenzsicherung sei Grundvoraussetzung für Menschenwürde und soziale Teilhabe, erklärte die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung Deutschlands (KAB). Zu den Unterstützern gehören neben einigen DGB-Gewerkschaften auch der Deutscher Bundesjugendring, der Deutscher Frauenrat, das Erwerbslosen Forum Deutschland und die Naturfreunde Deutschlands.

Demgegenüber forderten die Unternehmerlobby eine Ausweitung der im Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorgesehenen Ausnahmen beim Mindestlohn. Für Langzeitarbeitslose solle er erst nach zwölfmonatiger Beschäftigung gelten, um deren Einstiegschancen zu wahren, erklärte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Bei Jugendlichen dürfe der Mindestlohn keinen Anreiz schaffen, einen Hilfsjob einer Ausbildung vorzuziehen. Deshalb sollten junge Menschen bis zu 21 Jahren vom Mindestlohn ausgenommen bleiben. AFP/nd

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