Änderungen für Privatpersonen
Energieeinsparverordnung 2014
Am 1. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Sie hat Folgerungen für Bauherren, Hauseigentümer, Mieter.
Mit der neuen EnEV werde sich spürbar etwas ändern. Neben den Neuregelungen soll es auch Kontrollen und Bußgelder geben, die die Einhaltung der Regelungen kontrollieren und einen Missbrauch bestrafen. Der TÜV NORD erklärt die wichtigsten Änderungen für Privatpersonen:
Frühzeitige Vorlage des Energieausweises
Die bestehende Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises gegenüber Käufern und Mietern wurde präzisiert. Zuvor war lediglich festgelegt, dass Energieausweise zugänglich gemacht werden müssen. In Zukunft müssen sie zum Zeitpunkt der Besichtigung vorliegen und dem Käufer oder neuen Mieter als Kopie oder Original ausgehändigt werden. Zusätzlich müssen energetische Kennzahlen bereits in Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Für potenzielle Käufer und Mieter ist der Energie-Effizienz-Stand eines Gebäudes früher einsehbar. Somit können die Nebenkosten von Immobilien besser kalkuliert werden. Die Einhaltung muss von de...
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