Mindestlohn: DGB und Linke warnen vor »Drehtüreffekt«

Gesetzliche Untergrenze mit Löchern erstmals im Bundestag / Langzeiterwerbslose bekommen oft nur im Niedriglohnsektor einen Job

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Berlin. Wer längere Zeit erwerbslos war, ist besonders häufig im Niedriglohnsektor beschäftigt. Wie die »Saarbrücker Zeitung« unter Berufung auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit berichtet, bekamen 42 Prozent der 132.000 Langzeitarbeitslosen, die im letzten Jahr eine sozialversicherungspflichtige Anstellung angetreten haben, in den Niedriglohnbranchen Handel, Gastgewerbe und Wirtschaftsdienstleistungen unter. Bei den Erwerbslosen, die zuvor weniger als ein Jahr lang ohne Job waren, habe dies nur auf 33 Prozent zugetroffen. Nach offiziellen Zahlen arbeiteten zuletzt 69 Prozent aller Beschäftigten im Einzelhandel unterhalb der Niedriglohnschwelle; im Gastgewerbe waren es sogar 77 Prozent und bei den Dienstleistungen zwischen 55 und 68 Prozent.

Derweil warnt die Linkenpolitikerin Sabine Zimmermann, dass vor allem in diesen drei Niedriglohnbereichen Schlupflöcher zur Umgehung des Mindestlohns geschaffen werden könnten. Die Bundesregierung plant bei der Einführung ihres Mindestlohns von 8,50 Euro eine Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose. Unternehmen könnten »Langzeitarbeitslose nur für sechs Monate einstellen, in denen diese keinen Anspruch auf einen Mindestlohn haben, anschließend entlassen und durch neue Langzeitarbeitslose ersetzen«, warnte Zimmermann. Dadurch werde den Betroffenen neben einer Mindestbezahlung auch eine nachhaltige Beschäftigung verwehrt. »Dieser Drehtüreffekt muss beseitigt werden«, so die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.

Auch der neue Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Reiner Hoffmann, warnte: »Käme die Sechs-Monats-Frist, würden die Betroffenen in prekären Warteschleifen gefangen sein. Sie würden für sechs Monate zu Löhnen unter dem Mindestlohn beschäftigt und anschließend wieder arbeitslos. Das ist falsch.«

Im ARD-Politikmagazin »Kontraste« forderten Experten derweil, auch Stücklöhne wie etwa in der Zusteller-Branche zu verbieten, um den Mindestlohn nicht auszuhöhlen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sieht dennoch keinen Grund zu handeln. »In vielen Branchen gibt es Stücklohn, und aus meiner Sicht gibt es da eine gute Praxis und eine gute Tradition in Deutschland«, zitiert das Magazin die Sozialdemokratin. Die Arbeitsrechtsexpertin Christiane Brors von der Universität Oldenburg sagte dagegen, der Gesetzgeber wisse sehr gut, dass man über Stücklohn-Vereinbarungen die Mindeststandards senke. Der Mindestlohn könne leicht umgangen werden - das toleriere Arbeitsministerin Nahles in ihrem Gesetzentwurf.

In 21 der 28 EU-Staaten gilt schon ein gesetzlicher Mindestlohn - nun hat der Bundestag auch in Deutschland eine solche Regelung auf den Weg gebracht. Die Abgeordneten debattierten am Donnerstag erstmals das neue Tarifpaket-Gesetz, das einen allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro vorsieht. Verabschiedet werden soll das Gesetz noch vor der Sommerpause, in Kraft treten dann Anfang 2015. Vorgesehen sind Ausnahmen für Jugendliche bis 18, Langzeitarbeitslose und Praktikanten. Die Neuregelung wird vom Wirtschaftsflügel der Union und den Arbeitgebern als angeblich beschäftigungsfeindlich kritisiert. In den vergangenen Tagen hatten mehrere Unionspolitiker sogar weitere Ausnahmen beim Mindestlohn gefordert. Die Gewerkschaften und die Linkspartei fordern dagegen einen Mindestlohn ohne Ausnahmen.

DGB-Chef Hoffmann sagte gegenüber der »Rheinischen Post« die Rufe der Arbeitgeberlobby und von dieser nahestehenden Unionspolitikern seien »Sperrfeuer und übliches politisches Lobbying«. Er gehe »davon aus, dass die Koalition sattelfest ist. Die Zweifler werden genauso umkippen wie bei der Rente mit 63«. Zugleich übte Hoffmann Kritik: »Das Argument, dass die Jugendlichen nach Einführung des Mindestlohns anstelle einer Ausbildung lieber den besser bezahlten Mindestlohn-Job übernehmen, ist frech. Für wie dumm halten denn die Arbeitgeber die Jugendlichen?« Hoffmann forderte, dass auch Bachelor-Absolventen, die ein Praktikum aufnehmen, ab dem ersten Tag den vollen Mindestlohn gezahlt bekommen: »Die Regelung, dass es ihn erst für die Praktika gibt, die länger als sechs Wochen dauern, halte ich für falsch«, so der DGB-Chef. nd/mit Agenturen

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