NPD-Klagen gegen Präsidentenwahlen scheitern in Karlsruhe
Gericht: Wiederwahl von Horst Köhler 2009 und Wahl von Christian Wulff 2010 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen der rechtsextremen NPD gegen die Bundespräsidentenwahlen von 2009 und 2010 abgewiesen. Die Wiederwahl von Horst Köhler 2009 sowie die Wahl von Christian Wulff 2010 seien verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, urteilte das Gericht am Dienstag.
Die Richter wiesen die Klagen des NPD-Vorsitzenden Udo Pastörs gegen das Wahlverfahren ab. Seine Rechte seien nicht verletzt, hieß es. Pastörs war beide Male Mitglied der Bundesversammlung, die den Bundespräsidenten wählt. Der NPD-Chef wandte sich vor allem dagegen, dass keine mündlichen Aussprachen erlaubt wurden. Seinen Klagen hatten sich auch zwei NPD-Landtagsabgeordnete angeschlossen.
Die Richter entschieden, dass die Mitglieder der Bundesversammlung nicht die Rechte von Bundestagsabgeordneten hätten. Das Grundgesetz sehe die Wahl des Staatsoberhauptes »ohne Aussprache« vor.
»Eine Personal- oder Sachdebatte über oder mit dem Kandidaten soll gerade ausgeschlossen sein«, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe. Denn der Bundespräsident »verkörpert die Einheit des Staates«. Seine Wahl müsse daher »in seinen Abläufen die besondere Würde des Amtes unterstreichen«. Anträge Pastörs', beide Wahlen für ungültig erklären zu lassen und eine Wiederholungswahl anzuordnen, erklärte das Gericht für »nicht statthaft«.
Pastörs hatte in der Bundesversammlung beantragt, eine »Vorstellung der Kandidaten« auf die Tagesordnung zu setzen. Von ihm gestellte weitere Anträge wollte er mündlich begründen. Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der auch die Bundesversammlung leitet, ließ die Anträge unter Verweis auf das Grundgesetz gar nicht erst zur Abstimmung zu. Die NPD hatte beide Male den rechtsextremen Liedermacher Frank Rennicke ins Rennen geschickt. dpa/nd
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