Fälligkeit auch noch nach Auszug
Mietkaution
Einem Gerichtsurteil zufolge besteht ein Sicherungsinteresse des Vermieters, also Kautionsforderungen, auch nach einer Kündigung der Wohnung.
Der Vermieter kann auch dann noch die Kaution verlangen, wenn der Mieter schon ausgezogen ist. Eingewendete Mängel der Wohnung berechtigen den Mieter nicht dazu, die Kaution zurückzubehalten. Das entschied das Amtsgericht Bad Segeberg (Az. 17a C 129/13) und sprach einem klagenden Wohnungseigentümer die Sicherungszahlung zu.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wechselte der Eigentümer der Wohnung eines Mieters. Der neue Eigentümer aber konnte nicht feststellen, wo die Mietkaution hinterlegt war. Er forderte den Mieter daher mehrmals auf, einen Nachweis über die gezahlte Kaution zu l...
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