Sturz in Kantine eines Sparkassengebäudes

Kein Arbeitsunfall

Ihre Schule hatte keine Kantine. Deshalb suchte die Lehrerin gelegentlich zum Mittagessen die Kantine der Sparkasse nebenan auf. Hier ereilte sie das Pech: Nach dem Essen stürzte sie im Sparkassengebäude die Treppe hinunter und verletzte sich am Knie. Ist das ein Arbeitsunfall?

Die Lehrerin meinte: Da sie auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz gewesen sei, müsse die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen des Unfalls aufkommen.

Doch die Berufsgenossenschaft - Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung - sah das völlig anders und anerkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall.

Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zum Mittagessen oder auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz verungl...


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