Sturz in Kantine eines Sparkassengebäudes

Kein Arbeitsunfall

Ihre Schule hatte keine Kantine. Deshalb suchte die Lehrerin gelegentlich zum Mittagessen die Kantine der Sparkasse nebenan auf. Hier ereilte sie das Pech: Nach dem Essen stürzte sie im Sparkassengebäude die Treppe hinunter und verletzte sich am Knie. Ist das ein Arbeitsunfall?

Die Lehrerin meinte: Da sie auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz gewesen sei, müsse die gesetzliche Unfallversicherung für die Folgen des Unfalls aufkommen.

Doch die Berufsgenossenschaft - Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung - sah das völlig anders und anerkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall.

Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zum Mittagessen oder auf dem Rückweg zum Arbeitsplatz verungl...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.