Vor nachteiligen Geldgeschäften geschützt
Demenzfall
Demenz oder andere Erkrankungen können dazu führen, dass die Betroffenen ihre Angelegenheiten nicht mehr überblicken und zu ihrem Nachteil über ihr Vermögen verfügen. Wenn diese Gefahr besteht, können sich Angehörige an das Amtsgericht wenden, damit ein Betreuer bestellt wird und dieser in bestimmte Rechtsgeschäfte einwilligen muss.
Wie die Württembergische Versicherung (W&W) mitteilt, kommt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. XII ZB 301/13) das auch dann in Betracht, wenn der Erkrankte eine Vorsorgevollmacht erstellt hat.
Ein an Demenz leidender Mann hatte seine beiden Söhne in einer Vorsorgevollmacht damit betraut, seine Vermög...
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