Mit Nazirecht gegen Homosexuelle

Paragraf 175 wurde 1935 verschärft und brachte in der BRD tausende Schwule ins Gefängnis

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Vor 20 Jahren wurde Paragraf 175, der homosexuelle Handlungen bestrafte, still und heimlich gestrichen. Die Angelegenheit war der Bundesrepublik peinlich. Auch weil die DDR hier fortschrittlicher war.

Es war ein historischer Augenblick, als der Bundestag im Mai 1994 beschloss, den Paragrafen 175 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Damit endete eine Ära. Eine Ära der Strafverfolgung von Homosexuellen in Deutschland. Als im Januar 1872 das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches in Kraft trat, fand sich dort auch Paragraf 175, der »widernatürliche Unzucht (...) zwischen Personen männlichen Geschlechts« unter Strafe stellte. Diese Bestimmung war eine Mitgift Preußens und verdrängte endgültig die liberalen Ansätze von Napoleons »Code Penal«, der in den linksrheinischen deutschen Gebieten dafür sorgte, dass gleichgeschlechtliche Liebe straffrei blieb.

Die Nazis verschärften den 175er und machten im September 1935 aus dem Vergehen Homosexualität ein »Verbrechen«. Seitdem gab es statt maximal vier gleich fünf Jahre Gefängnis, bei »schwerer Unzucht« drohten gar zehn Jahre Zuchthaus. Die Nazi-Juristen erweiterten zudem Straftatbesta...


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