Widerruf wird Pflicht

Neues Verbraucherrecht: Rücksendung von Waren wird komplizierter

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie, die am Freitag in Kraft tritt, bringt für die Kunden nicht nur Verbesserungen.

Freitag, der 13. Juni, ist nicht nur für abergläubische Menschen ein wichtiges Datum, auch alle anderen Verbraucher sollten sich den Tag merken: Da tritt nämlich das Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Ob Onlinekauf, Katalogbestellung, Haustürgeschäft oder Tupper-Party - in Zukunft sind Widerrufe, Rücksendebedingungen und Zahlungsmodalitäten europaweit einheitlich geregelt.

So haben Kunden 14 Tage ab Erhalt der Ware Zeit, den Kauf ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bisher reichte es aus, die Bestellung zurückzusenden, künftig ist jedoch eine eindeutige Erklärung nötig. Dazu reicht ein formloser Brief, eine E-Mail oder ein Anruf. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die schriftliche Variante bevorzugen. Innerhalb von zwei Wochen müssen die Händler den Kunden nun den Kaufpreis inklusive der für die Bestellung entstandenen Portokosten erstatten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverba...


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