Der »Mops« bringt den »Mond« aus der Bahn

Solidarität der Leser stoppte 1991 ein politisches Todesurteil gegen das ND

Am 18. Juli 1991 erschien »Neues Deutschland« mit einer schwarzen Negativzeile über dem Zeitungskopf: »Die einzige deutsche Zeitung unter direkter Regierungsaufsicht«. Der Grund: ND hatte erneut Post von der durch die BRD-Regierung mit »Abwicklung« und Verwertung aller DDR-Unternehmen betrauten Treuhandanstalt bekommen. Sie hatte schon Mitte März schriftlich gefordert, dass sich ND ihrer »treuhänderischen Verwaltung« unterwirft und binnen zehn Tagen umfängliche detaillierte Unterlagen, vor allem über Finanzen und Mitarbeiter der Druckerei und Verlag GmbH, verlangt. Chefredakteur und Verlagsdirektor wiesen das zurück. Mit unbestreitbaren Argumenten: Die Treuhand berief sich auf »Paragraf 29 b« des Parteiengesetzes, den es gar nicht gibt, ND hingegen auf Artikel 5 Grundgesetz (Meinungs- und Pressefreiheit), mit dem es »unvereinbar ist, eine unabhängige Tageszeitung derart unter staatliche Kontrolle zu stellen«. Anstaltschef Rohwedder ...


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