BGH: Bei einem Schaden haftet die Gemeinde

Wenn ein Falschparker abgeschleppt wird

Wird ein falsch geparkter Pkw abgeschleppt, haftet die Gemeinde für Schäden, die das Abschleppunternehmen am Auto verursacht.

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bezieht sich im besagten Fall auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 18. Februar 2014 (Az. VI ZR 383/12).

Geschädigte müssen sich an die Gemeinde und nicht an die Abschleppfirma halten, so der BGH. Das Unternehmen handelt hier »hoheitlich« in öffentlichem Auftrag.

Zum Hintergrund: Eine Gemeinde darf anordnen, dass ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt wird. Oft passiert dies, wenn falsch geparkte Autos Einfahrten, Wendeplätze oder Radwege blockieren oder sonst im Weg sind.

Für den Autofahrer ist dieser Vorgang ärgerlich, weil er nicht nur das »Ticket« für da...


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