Heizung - der nächste Winter kommt bestimmt

Mietmängel

Stets an den nächsten Winter denken, wenn man nicht frieren will. Denn defekte Heizkörper rechtfertigen einen Mieter zu eine Mietminderung um 80 Prozent.

Im Mai 2011 hatte die Mieterin der Hausverwaltung (geführt vom Ehemann der Vermieterin) gemeldet, dass die Gasetagenheizung nicht funktionierte. Keine Reaktion. Im September forderte sie erneut, den Mangel zu beseitigen. Diesmal erschien ein Heizungsmonteur. Der Vermieterin schickte er einen Kostenvoranschlag.

Dann passierte - wieder nichts. Im Dezember bekam die Vermieterin ein Schreiben des Deutschen Mieterbunds, der im Namen der Mieterin erneut eine Reparatur verlangte und eine Mietkürzung von 80 Prozent ankündigte. Ein weiteres Gespräch blieb erfolglos. Im Januar 2012 zahlte die Mieterin desha...


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