Urlaubsanspruch bei Auszeit
Zum ruhenden Arbeitsverhältnis wegen Pflege eines Angehörigen
Auch Arbeitnehmer, die eine unbezahlte befristete Auszeit vom Job nehmen, haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Für den gesetzlichen Urlaubsanspruch ist nur das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erforderlich, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 6. Mai 2014 (Az. 9 AZR 678/12).
Damit bekam eine Krankenschwester Recht. Diese hatte auf eigenen Wunsch mit ihrem Arbeitgeber, eine Universitätsklinik, vom 1. Januar 2011 bis 30. Juni 2011 einen unbezahlten tariflichen Sonderurlaub vereinbart. Bis Ende der Beschäftigung zum 30. September 2011 wurde das Ruhen des Arbeitsverhältnisses verlängert.
Trotz der Vereinbarung über den unbezahlten Sonderurlaub verlangte die Krankensc...
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