Wenn die Nachbarin für die Enkelin einspringt ...
Für eine verhinderte Pflegeperson gibt es mehrere Varianten
Seit zwei Jahren wird der Opa von seiner Enkelin gepflegt. Er bekommt für die Pflegestufe II monatlich 440 Euro Pflegegeld, das er an seine Enkeltochter weiterreicht. Jetzt tritt die Enkelin eine Kur an und fällt als Pflegeperson aus.
In diesem Falle stehen den Betroffenen per Gesetz eine kostenfreie und neutrale Beratung zu. Für gesetzlich Versicherte übernimmt das die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt. Privat Pflegeversicherte wenden sich an die bundesweite Compass-Pflegeberatung (gebührenfreie Rufnummer 0800 10 18 800). Auch gesetzlich Versicherte erhalten unter dieser Nummer kostenfreie Auskünfte.
Die Regularien der Verhinderungspflege sind in Paragraf 39 des Sozialgesetzbuches XI beschrieben. Darin heißt es, dass eine Person, die sich seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Pflege befindet und durch einen Angehörigen gepflegt wird sowie dafür Pflegegeld e...
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