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Land kauft weitere Seen vom Bund
Die Kommunen können die Gewässer kostenlos übernehmen - unter strikten Auflagen
Unzufrieden mit den Finanzforderungen des Bundes zeigte sich am Dienstag Finanzminister Christian Görke (LINKE): »Diese Seen waren in Volkseigentum - warum müssen wir sie zurückkaufen?« Doch war offenbar nur auf diese Weise der weiteren Privatisierung ein Riegel vorzuschieben. Laut Görke sollen »zweiten Paket« sollen noch zwei weitere folgen. Das Land werde so viele Seen wie möglich für die öffentliche Nutzung und den Naturschutz sichern. Zu den Seen, die zwischenzeitlich »heimgeholt« worden sind, zählen der Fahrländer See, der Dreetzsee, der Mellensee, der Katjasee, der Schlabendorfer See und der Motzener See.
Alarmiert ist die Landespolitik, seit vor einigen Jahren die bundeseigene Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) den Wandlitzsee im Landkreis Barnim an einen privaten Investor veräußert hatte. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte gestern, dass dieser Schritt für erhebliche Konsequenzen gesorgt und die touristische und wirtschaftliche Nutzung des Sees stark beeinträchtigt habe. Auch die Kommune habe kein Mitspracherecht mehr. Das Land habe daraufhin mit dem Bund Verhandlungen aufgenommen, »und sie waren nicht leicht«, wie Minister Görke versicherte. Vor dem Hintergrund der Vorgänge in Wandlitz hatte eine Landtagsmehrheit die Landesregierung aufgefordert, für die kostenlose Übernahme der Seen zu streiten. Damit biss man allerdings in Berlin auf Granit. Nachdem auch Mecklenburg-Vorpommern seine Seen kaufen musste, blieb auch Brandenburg kein anderer Weg. Nun aber bestehe die Möglichkeit, den Kommunen mehr als 100 Seen anzubieten. Natürlich unter Beachtung von Naturschutz und Landesplanung, ergänzte Woidke. Die Kommunen als neue Eigentümer würden die Seen kostenlos erhalten, sie müssten sich allerdings zu den naturschutzfachlichen Forderungen bekennen und sie erfüllen, sagte Görke. Beide Politiker unterstrichen, dass die »freie Zugänglichkeit« zum Seeufer Sinn und Zweck der Aktion sei.
Dem Ministerpräsidenten schweben frei begehbare »Rundwege« vor. Auf Nachfrage räumte er ein, dass bei Gegenwart von »älteren Rechten« die Durchsetzung »sehr schwierig« werden könnte. Auf jeden Fall untersage die Rechtslage, den Zugang zu den Seen an irgend einer Stelle weiter einzuschränken.
Woidke geht davon aus, dass in der überwältigenden Zahl der Fälle die Kommunen gern zugreifen und die angebotenen Seen übernehmen werden. Nicht übernommene Gewässer verblieben in Landeshand und würden vom Land bewirtschaftet.
Nach dem Kauf des ersten »Seenpakets« hatte sich eine interministerielle Arbeitsgruppe »Seen« gebildet und laut Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger (SPD) erste Nutzungsvorstellungen vorgelegt: Demnach habe die Arbeitsgruppe vorgeschlagen, 20 der damals 65 Gewässer aus naturschutzfachlichen Gründen dem Ressortvermögen des Naturschutzes beziehungsweise der Forst zuzuordnen. Ausgeschlossen war einzig die Privatisierung von einzelnen Gewässern. Eine Änderung der genehmigten bisherigen Nutzung wurde nicht vorgesehen.
Das Land Brandenburg hatte 2012 die ersten 65 Seen vom Bund für insgesamt 3,7 Millionen Euro übernommen. Damals waren 3135 Hektar Seenfläche, die meisten davon in der Uckermark, an das Land übergegangen. Hinzu kamen noch 17 Seen, welche das Land unentgeltlich bezog, weil sie zum einstigen Preußenvermögen gehörten.
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