Freizügigkeit in Europa gilt nicht für Flüchtlinge
Bundesverwaltungsgericht: Wer in Italien als Flüchtling anerkannt ist, muss darauf in Deutschland verzichten
Flüchtlinge stellen oft in mehreren Ländern der EU Asylanträge. Wenn sie aber schon in einem anderen Land als Flüchtling anerkannt sind, müssen sie in dieses Land zurück.
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig nutzten die Klage eines aus Somalia stammenden Flüchtlings gegen eine Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für ein Grundsatzurteil. Der Mann hatte im August 2010 beim Bundesamt Asyl beantragt. Im Oktober 2010 hatte die Behörde seinen Antrag abgelehnt, weil seine Fingerabdrücke nicht verwertbar waren. Als er im Oktober 2012 jedoch zufällig in eine Polizeikontrolle geriet, konnten seine Fingerabdrücke ihm zugeordnet werden. So wurde bekannt, dass er im April 2009 schon in Italien Asyl beantragt hatte und dort als Flüchtling anerkannt worden war. Zudem hatte er außer in der Bundesrepublik auch schon in Schweden einen Asylantrag gestellt.
Mit seiner Klage gegen die Einstellung seines Asylantrags hatte er im Dezember 2011 vor dem Verwaltungsgericht Regensburg und im Januar 2013 vor dem Verwaltungsgerichtshof München zunächst Erfolg. Die bayerischen Richter ha...
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