BAföG steigt ab 2016/2017

Zur Reform der Ausbildungsförderung

Nach dem seit 1971 geltenden Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können junge Studierende finanzielle Hilfe beantragen. Die Höhe hängt vom Einkommen der Eltern ab.

Seit 2010 beträgt der maximale Fördersatz 670 Euro im Monat. Studierende erhalten die Leistungen je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss des Staates. Schüler bekommen die Förderung als Vollzuschuss, müssen sie also nicht zurückzahlen. Auch Auslandsaufenthalte im Zuge ...


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