Was alles dazugehört
Kleingärtnerische Nutzung
2012 und 2013 gab es eine Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten und Irritationen, wo die kleingärtnerische Nutzung im Mittelpunkt stand.
Oft gibt es unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Bezirksverband, dem Vorstand der Kleingartenanlage und dem Nutzer, so dass Gerichte angerufen werden müssen. Immer mehr ist erkennbar, dass auch deren Entscheidungen nicht zur abschließenden Klärung beitragen.
Der Senat von Berlin hat für jene Kleingartenanlagen, die sich auf Grund und Boden des Landes Berlin befinden, in einem Musterzwischenpachtvertrag die kleingärtnerische Nutzung wie folgt definiert:
»Eine kleingärtnerische Nutzung ist gegeben, wenn das Pachtgrundstück zur...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.