Erlaubt oder nicht erlaubt?
Flashmob-Aktionen
Gewerkschaftlich organisierte und streikbegleitende Flashmob-Aktionen als Mittel tariflicher Auseinandersetzungen sind verfassungsrechtlich unbedenklich.
Der Begriff Flashmob (englisch: Flash mob; flash = Blitz; mob von mobilis und beweglich = aufgewiegelte Volksmenge) bezeichnet einen kurzen, scheinbar spontanen Menschenauflauf. Bei Flashmobs werden Mobiltelefone und Internet benutzt, um kollektive Aktionen zu organisieren.
Wie rechtens sind also Flashmob-Aktionen? Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Beschwerde des Handelsverbands nicht zur Entscheidung angenom...
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